Allgemeine Hinweise zur Anmeldung

Für die Teilnahme ist eine schriftliche Anmeldung obligatorisch. Diese Anmeldung ist rechtsverbindlich. Zum Anmeldeformular »»

In einer Woche sollte nicht mehr als ein Selbsterfahrungs-/Doppelblockkurs belegt werden, um eine erfolgreiche Zusammenarbeit in den Arbeitsgruppen zu gewährleisten.

Die Übertragung von Veranstaltungen auf andere Interessenten ist nicht möglich. Die Rückgabe von Doppelblock- oder Ganztageskursen nach Kongressbeginn ist nicht mehr möglich.

Sie haben die Möglichkeit, Ausweichveranstaltungen in der Reihenfolge Ihres Interesses anzugeben. Damit ist es möglich, schneller umzubuchen, falls der Erstwunsch bereits ausgebucht ist.

Wenn möglich, setzen wir Sie bei Ihrem Erstwunsch auf die Warteliste. Sobald ein Platz in der gewünschten Veranstaltung frei wird, buchen wir ohne nochmalige Rücksprache um. Sollten Sie an dem Warteplatz nicht interessiert sein, informieren Sie uns bitte umgehend. Eine aktuelle Liste der bereits ausgebuchten Veranstaltungen finden Sie hier »»
Bitte beachten Sie, dass sich diese Liste am aktuellen Stand der bearbeiteten Anmeldungen orientiert und evtl. noch unbearbeitete Anmeldungen vorliegen.

Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 4 Wochen zwischen Eingang Ihrer Anmeldung und Rechnungsversand

Die Teilnehmerunterlagen erhalten Sie ab dem Eröffnungstag im Foyer der Inselhalle.

Rechtsbelehrung

Veranstaltungen finden nur statt, wenn eine arbeitsfähige Gruppe zustande kommt.

Als Teilnehmer/Teilnehmerin nehmen Sie zur Kenntnis, dass dem Veranstalter gegenüber keine Schadenersatzansprüche gestellt werden können, wenn die Tagung durch unvorhergesehene wirtschaftliche oder politische Ereignisse oder allgemein durch höhere Gewalt erschwert oder verhindert wird, oder wenn durch Absage von Referenten usw. Programmänderungen erforderlich werden. Mit der Anmeldung erkennen Sie diesen Vorbehalt an.

Schweigepflicht

Die TeilnehmerInnen verpflichten sich zur Einhaltung der Schweigepflicht.

Dies bedeutet: Stillschweigen über mündliche, schriftliche oder auf Videobänder aufgezeichnete Fallbeispiele Dritten gegenüber. Verlassen der Veranstaltung, falls über persönlich bekannte KlientInnen gesprochen wird.

Tonband- und Videoaufnahmen

Aufnahmen auf Tonträger, Film- oder Videoaufnahmen sind nicht zulässig und können strafrechtlich verfolgt werden.


Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular haben Sie die Bedingungen anerkannt.